Keine medizinische Untersuchung ist hundertprozentig treffsicher. Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen. Keine Früherkennungsuntersuchung ist in der Lage, alle erkrankten Teilnehmer als krank und alle gesunden als gesund zu identifizieren. Auch beim Mammographie-Screening kann es sein, dass zunächst ein auffälliger Befund in den Röntgenbildern entdeckt wird und sich durch weitere Untersuchungen zeigt, dass kein Brustkrebs vorliegt. Solche Befunde werden als „falsch positiv“ bezeichnet. Eine Einladung zu einer Abklärungsuntersuchung bedeutet also nicht, dass tatsächlich Brustkrebs vorliegt. Doch sie kann zu einer Beunruhigung der Frau führen.
Das deutsche Mammographie-Screening-Programm unterliegt sehr strengen Qualitätskriterien. Darin ist festgelegt, dass die Zahl von weiteren Abklärungsuntersuchungen so gering wie möglich sein soll, um Frauen nicht unnötig zu belasten. Von 100 Frauen, die eine Mammographie erhalten, sollten nicht mehr als fünf zu einer weiteren Untersuchung eingeladen werden. Diese geringe Zahl an unklaren Befunden ist nur durch den hohen Qualitätsstandard des Screenings erreichbar.
Um die Zeit der Beunruhigung für die betroffenen Frauen so gering wie möglich zu halten, sind im Screening-Programm auch die Fristen zwischen der Mitteilung über einen unklaren Befund und einem angebotenen Termin für die Abklärungsuntersuchung sowie danach bis zur Mitteilung des Ergebnisses genau festgelegt. Beide Termine sollen innerhalb einer Frist von jeweils einer Woche angeboten werden. Die Abklärungsuntersuchung unterliegt ebenfalls einem hohen Qualitätsstandard und wird so schonend wie möglich durchgeführt.
Nur eine von fünf Frauen mit einem auffälligen Mammographie-Befund ist schließlich an Brustkrebs erkrankt. Die anderen, die zu einer Abklärungsuntersuchung eingeladen waren, haben sich unnötig Sorgen machen müssen. Andererseits bekommen etwa 95 von 100 Frauen, die am Screening teilnehmen, wenige Tage nach ihrer Untersuchung die erleichternde Nachricht, dass bei ihnen alles in Ordnung ist.